Wohnungsmiete in Österreich 

In Österreich werden befristete Mietverträge für mindestens 3 Jahre abgeschlossen.

Erst nach Ablauf des ersten Jahres darf die Mieterin/der Mieter jeweils zum Monatsende schriftlich unter Einhaltung einer dreimonatigen Kündigungsfrist kündigen (Effektive Mindestmietdauer: 16 Monate).

Mit welchen Kosten muss man zu Beginn der Miete einer Wohnung rechnen?

1. Kaution:
Zu Beginn wird eine Kaution fällig. Die Kaution beträgt üblicherweise 3 bis 6 Bruttomonatsmieten. Die Kaution dient als Absicherung für VermieterInnen, falls von MieterInnen allfällige Mietzinsrückstände bzw. Schäden am Bestandsobjekt verursacht werden sollten. Ist dies nicht der Fall, bekommt man die Kaution inklusive Zinsen zurück.

2. Erste Monatsmiete:
Die Miete für den ersten Monat wird im Voraus bezahlt.

Beispiel bei einer Miete in Höhe von 700 € (3 BMM Kaution) mit 5 Jahren Befristung:

2.100 € Kaution + 700 € 1. Monatsmiete = 2.800 €